Liebe Kunden
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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der "Fais Avec Restroom Betreibergesellschaft Europe GmbH"
1. Gewinnspielanbieter
Anbieter des Gewinnspiels ist die "Fais Avec Restroom Betreibergesellschaft Europe GmbH". Er wird im Folgenden als „Gewinnspielanbieter" bezeichnet.
2. Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
Folgende Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, die auf der Website, in Medien und bei Veranstaltungen des Gewinnspielanbieters veranstaltet werden. Der Gewinnspielanbieter behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese sind auf der jeweiligen Aktions-Microsite einsehbar. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erkennt die/der TeilnehmerIn ausdrücklich und verbindlich die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an:
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen des Verlags, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
4. Ausschluss von Teilnehmern
Der Gewinnspielanbieter behält sich vor, TeilnehmerInnen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder für den Fall, dass TeilnehmerInnen den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen, zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
Der Gewinnspielanbieter kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Rahmen des Spiels in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.
5. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Minderjährige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen. Stellt der Gewinnspielanbieter nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 7 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 3 war, kann der Gewinnspielanbieter diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.
6. Veröffentlichung von Namen; Promotion
Der Verlag darf den vollständigen Namen des Gewinners öffentlich auf seinen Internetseiten bekannt geben, wenn dieser ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt hat.
Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Bild- und Textpromotions im Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.
7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Hauftungsausschluss
Der Gewinnspielanbieter haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
9.Verhältnis Ausschreibungsangaben/schriftliche Teilnahmebedingungen
Weichen Ausschreibungsangaben auf Internetseiten (z. B. im Crossposting, „Teilen“) inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf
www.fais-avec.eu
10.Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.